BERUFSETHIK




Cromaplast S.p.A. glaubt, dass die Einrichtung eines angemessenen Corporate-Governance-Systems für die Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Tätigkeit und die Zuverlässigkeit des Unternehmens auf den nationalen und ausländischen Märkten erforderlich ist.

Im Rahmen seiner Geschäftspolitik, Ethik und sozialen Verantwortung hat Cromaplast - im Rahmen der Umsetzung des D.Lgs. vom 8. Juni 2001 n. 231 - sein Modell für Organisation, Verwaltung und Kontrolle angenommen und anschließend aktualisiert.

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Verhaltenskodex des Unternehmens


1.  EINFÜRUNG

Cromaplast S.p.A. hält sich bei der Durchführung ihrer Aktivitäten an die Grundsätze und Verhaltensregeln, die in diesem Verhaltenskodex und gegebenenfalls in den geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zum Ausdruck kommen.

Cromaplast S.p.A. ist sich der Bedeutung von ethisch-sozialer Verantwortung und Umweltschutz bei der Ausübung der Geschäfte und Tätigkeiten des Unternehmens bewusst und fördert zu diesem Zweck eine Unternehmensführung, die auf einen Ausgleich der legitimen Interessen der Stakeholder und der Gemeinschaft, in der das Unternehmen tätig ist, ausgerichtet ist. Der Kodex basiert daher auf einem Ideal der Achtung aller Interessen der beteiligten Parteien.

Die betroffenen Parteien von Cromaplast S.p.A. sind das Personal (Angestellte, Mitarbeiter), Mitglieder, Geschäftsführer, Lieferanten, Kunden, öffentliche Verwaltung, die Gemeinschaft und im weiteren Sinn alle direkt oder / und indirekt an der Tätigkeit des Unternehmens beteiligten Akteure.

Es ist Aufgabe der Geschäftsführung, den Verhaltenskodex zu verabschieden. Die Feststellung der Angemessenheit des Verhaltenskodex hinsichtlich der Sensibilität des Unternehmens, seine Umsetzung und seine Anwendung liegt in der Verantwortung der Unternehmensführung, mit der Unterstützung der Personalabteilung und der Qualitätsverbesserung.

2.  ETHISCHE SICHTWEISE

Die Cromaplast S.p.A. hat sich als vorrangiges Ziel ihrer Tätigkeit gesetzt, höchste Qualitäts- und Zuverlässigkeitsstandards für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen zu bieten.

Das Erreichen dieses Ziels wird durch die folgenden Faktoren ermöglicht:

  • klare strategische Vision;
  • sicheres finanzielles Gleichgewicht;
  • langjährige Erfahrung;
  • ständige Suche nach Innovationen;
  • Berufung zu Diensten des Kunden.

Cromaplast S.p.A. arbeitet für die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse, inspiriert durch einige Grundwerte:

  • rundsätzen der maximalen Befriedigung der Kundenerwartungen arbeiten;
  • die Beziehung zum Kunden mit größtmöglicher Klarheit und Transparenz zu führen und alle notwendigen technischen, kommerziellen und finanziellen Informationen sowie die Sicherstellung einer kontinuierlichen und schnellen Unterstützung zu gewährleisten;
  • seine internen und externen Tätigkeiten mit größtem Respekt der menschlichen Person zu informieren, in der Überzeugung, dass die Ethik der Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz und des Umweltschutzes zusammen mit dem Erfolg des Unternehmens zu verfolgen ist;
  • Anerkennung einer strategischen Rolle der Humanressourcen, die Beziehungen zu ihnen auf der Grundlage gegenseitigen Respekts und der Ablehnung jeder Form von Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Sexualität, Gesundheitszustand, Rasse, Nationalität, politischer Meinung oder religiöser Überzeugung;
  • Anerkennung einer unverzichtbaren Rolle für die Schulung, Förderung und Einbeziehung aller Mitarbeiter auf allen Ebenen, wobei die körperliche und moralische Unversehrtheit zu gewährleisten ist;
  • Rationalisierung der Unternehmensführung in allen Bereichen;
  • auf dem Markt unter Einhaltung bestimmter grundlegender ethischer Grundsätze zu agieren, wie Ehrlichkeit, Unparteilichkeit und Einhaltung aller geltenden Bestimmungen und Vorschriften (nationale und gemeinschaftliche Gesetze, interne Bestimmungen oder Kodizes, Führungsmaßnahmen, ethische Regeln), und sich zu verpflichten, keine Beziehungen zu denjenigen einzugehen oder fortzuführen, die nicht die Absicht haben, sich an diesem Grundsatz auszurichten.

3.  DIE STRUKTUR DES VERHALTENSKODEX

Dieser Verhaltenskodex besteht aus:

  • allgemeinen Grundsätzen, welche die ethischen Bezugswerte bei den Tätigkeiten von Cromaplast S.p.A. definieren;
  • Verhaltensregeln, welche insbesondere die Leitlinien und Normen von Cromaplast S.p.A. liefern und die seine Mitarbeiter verpflichtet sind, sie zu befolgen;
  • Umsetzungsmodalitäten, die das Überwachungssystem beschreiben, das auf die Einhaltung vom Verhaltenskodex und seiner Verbesserung abzielt.

4.  ADRESSATEN UND GELTUNGSBEREICH DES KODEX

Adressaten des Ethikkodexes sind alle Aktionäre, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Kooperationspartner der Cromaplast S.p.A. sowie alle Personen, die direkt oder indirekt, dauerhaft oder vorübergehend mit Cromaplast S.p.A. in Beziehung stehen.

In Anbetracht dessen fördert Cromaplast S.p.A. die größtmögliche Verbreitung des Kodex unter allen interessierten Parteien, die korrekte Interpretation dessen Inhalts und stellt die am besten geeigneten Werkzeuge zur Verfügung, um dessen Umsetzung zu begünstigen.

Cromaplast S.p.A. implementiert die notwendigen Maßnahmen, um die Anwendung des Kodex zu überprüfen und zu überwachen.

5.  REFERENZGRUNDSÄTZE

5.1  Einhaltung des Kodex

Die Einhaltung der Gesetze, Transparenz und Korrektheit in der Gschäftsführung, Vertrauen und Zusammenarbeit mit den Stakeholdern sind die ethischen Grundsätze, denen Cromaplast S.p.A. folgt und von denen es seine Verhaltensmuster ableitet, um auf dem Markt effektiv und fair zu konkurrieren, die Kundenzufriedenheit zu verbessern und die Fähigkeiten und das berufliche Wachstum seiner Mitarbeiter zu fördern.

Zu diesem Zweck verlangt Cromaplast S.p.A. von den Aktionären, Geschäftsführern, Mitarbeitern, Kooperationspartnern, Vertretern, Handelspartnern, Lieferanten, Auftragsnehmern und allen Personen, die in irgendeiner Eigenschaft repräsentative Funktionen ausüben, auch de facto, die Einhaltung der Gesetze und aller geltenden Vorschriften sowie der zu diesem Zweck festgelegten Grundsätze und Verfahren sowie ein ethisch korrektes Verhalten, das die moralische und berufliche Zuverlässigkeit nicht beeinträchtigt.

Die wichtigsten Referenzstandards für Cromaplast S.p.A. sind:

  • Gesetzesverordnung 81/2008 und nachfolgende Änderungen (Arbeitssicherheit)
  • Gesetzesverordnung 152/2005 und nachfolgende Änderungen (TU Umwelt)
  • Verwaltungsvorschriften in Bezug auf die Führung der Personalabteilung
  • Vorschriften über die allgemeinen arbeitsrechtlichen Pflichten
  • Nationale Rechnungslegungsstandards
  • Grundsätze guter Unternehmensführung
  • Aktuelle Steuergesetze
  • Anwendbare nationale Tarifverträge
  • Interne Regelungen

5.2  Ehrlichkeit

Ehrlichkeit ist das Grundprinzip für alle Tätigkeiten von Cromaplast SpA, seine Initiativen, Berichte, Mitteilungen und ein wesentliches Element der Führung und Geschäftstätigkeit seiner Humanressourcen.

Beziehungen zu Interessenträgern basieren auf Grundsätzen und Verhaltensweisen von Fairness, Zusammenarbeit, Loyalität und gegenseitigem Respekt. Aus diesem Grund wird jede Art von Begünstigung oder Schenkung, die erhalten oder angeboten wird, die als Instrument zur Beeinflussung des Urteilsvermögens und des Verhaltens der beteiligten Parteien verstanden werden kann, abgelehnt.

5.3  Trasparenz und Vollständigkeit der Information

Cromaplast S.p.A. ist sich dem grundlegenden Wert der korrekten Information der Aktionäre, der zuständigen Stellen und Funktionen hinsichtlich wichtiger Fakten der Unternehmens- und Rechnungsführung bewusst und rechtfertigt in keiner Weise Handlungen seiner Mitarbeiter, die eine Kontrolle durch die zuständigen Stellen oder Organisationen behindern.

Cromaplast S.p.A. fördert einen kontinuierlichen, zeitnahen und vollständigen Informationsfluss zwischen den Unternehmensorganen, den verschiedenen Unternehmensbereichen, der Geschäftsleitung, den verschiedenen leitenden Mitarbeitern und, soweit erforderlich, gegenüber den Behörden.

In jedem Fall müssen die außerhalb und innerhalb der Organisation selbst übermittelten Informationen den Anforderungen von Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit entsprechen, auch hinsichtlich wirtschaftlicher, finanzieller und buchhalterischer Daten.

5.4  Fairness in der Unternehmensführung und Nutzung von Ressourcen

Cromaplast S.p.A. verfolgt seinen Gesellschaftszweck in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Statuten, um das ordnungsgemäße Funktionieren der Organe und den Schutz der Eigentums- und Mitwirkungsrechte seiner Mitglieder zu gewährleisten und die Integrität des Kapitals und der Vermögenswerte des Unternehmens zu wahren.

5.5  Beziehung zu den Mitgliedern

Cromaplast S.p.A. verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle Mitglieder in Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Statuten gleichermaßen informiert werden, wodurch eine breite und informierte Beteiligung derselben an den Entscheidungen gefördert wird, die in ihre Zuständigkeit fallen.

Cromaplast S.p.A. richtet seine Geschäfte auf die Zufriedenheit und den Schutz seiner Mitglieder aus, um sicherzustellen, dass die wirtschaftliche Performance den Wert des Unternehmens sichert und steigert, um den Nutzen der Aktionäre zu erhöhen.

5.6  Vertraulichkeit von Informationen

Cromaplast S.p.A. gewährleistet die Vertraulichkeit der in seinem Besitz befindlichen Informationen, die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Verwaltung personenbezogener Daten und unterlässt die Suche nach vertraulichen Daten durch illegale Mittel.

Alle Informationen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutz und der Privatsphäre der betroffenen Parteien behandelt.

Jeder, der in den Besitz von Informationen gelangt, die für das Unternehmen von Interesse sind oder sich auf einen Interessenträger beziehen, darf sich unter keinen Umständen dazu bevollmächtigt fühlen, diese offen zu legen oder außerhalb der betrieblichen Zwecke zu verwenden, für die sie von der Unternehmensleitung genehmigt wurden.

5.7  Der Wert der Human Ressourcen

Cromaplast S.p.A. erkennt die zentrale Bedeutung des Interessenträgers "Human Ressourcen" und die Bedeutung der Einführung und Aufrechterhaltung von Beziehungen basierend auf Loyalität und Vertrauen, indem, soweit möglich, die Fähigkeit des Individuums aufgewertet wird. In diesem Sinne werden als Human Ressourcen sowohl Arbeitnehmer als auch Mitarbeiter verstanden, die in vertraglichen Formen ihre Arbeit den Unternehmen anbieten, die sich von denen untergeordneter Beschäftigung unterscheiden.

Alle Mitarbeiter verpflichten sich, loyal zu handeln, um die im Arbeitsvertrag und in diesem Verhaltenskodex festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, die erforderlichen Dienstleistungen zu erbringen und die eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten, einschließlich einer ausdrücklichen Erklärung der vollständigen Annahme dieses Dokuments.

Cromaplast S.p.A. garantiert die physische und moralische Integrität der Human Ressourcen, Arbeitsbedingungen, die die individuelle Würde und eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung respektieren.

Daher werden Forderungen oder Drohungen, die darauf abzielen, Menschen dazu zu bringen, gegen das Gesetz und den Verhaltenskodex zu handeln, nicht geduldet oder Verhaltensweisen angenommen, die den Überzeugungen, den moralischen und persönlichen Vorlieben des Einzelnen schaden.

5.8  Unparteilichkeit und Nichtdiskriminierung

Bei Entscheidungen, die die Beziehungen zu den Stakeholdern betreffen, vermeidet Cromaplast S.p.A. jegliche Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Neigung, Gesundheitszustand, Rasse, Nationalität, politischer Meinung und religiöser Überzeugung seiner Partner.

Cromaplast S.p.A. arbeitet unparteiisch und vermeidet unter allen Umständen eine bevorzugte Behandlung.

Um die vollständige Umsetzung dieser Unparteilichkeit zu gewährleisten, ist keine Form von Geschenken oder Zuwendungen erlaubt, die über die normalen Geschäftspraktiken oder die Höflichkeit hinausgehen oder in irgendeinem Fall darauf abzielen, eine Vorzugsbehandlung bei der Ausübung einer Tätigkeit des Unternehmens zu erlangen.

Cromaplast S.p.A. hat vor einiger Zeit beschlossen, die Finanzierung von Projekten zur Adoption und Unterstützung von Kindern in der Ferne durch die Vermittlung anerkannter Vereinigungen und durch die Information der Öffentlichkeit sowie der Körperschaften über die geförderten Projekte als eine Form von Schenkung zu nutzen.

Bei der Führung der hierarchischen Beziehungen gewährleistet Cromaplast S.p.A., dass die Autorität fair und korrekt ausgeübt und jeglicher Missbrauch ausgeschlossen wird.

5.9  Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

Cromaplast S.p.A. beugt jede Form von Interessenkonflikt vor.

Cromaplast S.p.A. anerkennt und achtet das Recht seiner Mitarbeiter, Kooperationspartner, Geschäftsführer und Aktionäre, sich an Investitionen, Geschäften oder Aktivitäten anderer Art zu beteiligen, die nicht im Interesse des Unternehmens durchgeführt werden, sofern diese Aktivitäten gesetzlich und vertraglich zulässig und mit den gegenüber der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen vereinbar sind.

Der Konflikt zwischen persönlichen Interessen und denen der Gesellschaft besteht immer dann, wenn ein Verhalten oder eine Wahl im Bereich der Beschäftigung auch potenziell einen unrechtmäßigen Vorteil für sich selbst oder der Familie generieren kann, zu Lasten des höheren Interesses des Unternehmens.

5.10  Qualität und Sicherheit der Produkte

Cromaplast S.p.A. verfolgt ihre Mission, indem sie Qualitätsprodukte zu wettbewerbsfähigen Bedingungen und unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Vorschriften anbietet. Dies zeigt sich auch in dem Wunsch, ISO 9001 und IATF 16949 zertifizieren zu wollen.

Das Verhalten des Unternehmens gegenüber den Kunden basiert auf Verfügbarkeit, Respekt und Höflichkeit im Hinblick auf eine partnerschaftliche Beziehung und hohe Professionalität. Cromaplast S.p.A. stellt insbesondere in der Kommunikation mit den Kunden die Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit aller Informationen über Eigenschaften, Inhalt, Art und Herkunft der Produkte sicher.

Verträge und Kommunikation mit Kunden der Cromaplast S.p.A. (einschließlich Werbebotschaften) sind und werden klar, wahrheitsgemäß und vollständig sein.

Cromaplast S.p.A. gewährleistet das Einführen von Produkten, die den einschlägigen nationalen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften entsprechen und führt alle für diesen Zweck erforderlichen Kontrollen durch.

5.11  Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft und der Umwelt

Cromaplast S.p.A. verpflichtet sich, seine Prozesse nach Kriterien des Umweltschutzes und der Effizienz zu führen, und zwar durch die Identifizierung, Verwaltung und Kontrolle der Umweltaspekte sowie durch die rationelle Nutzung der Energieressourcen und die Minimierung der Emissionen, gemäß einem Entwicklungsmodell, das mit dem Territorium und der Umwelt vereinbar ist.

6.  VERHALTENSREGELN

6.1  Mitglieder

Cromaplast S.p.A. schafft die Voraussetzungen für die häufige und bewusste Teilnahme der Mitglieder an den Entscheidungen seiner Zuständigkeit.

Die Strategien von Cromaplast S.p.A. gegenüber den Mitgliedern richten sich hauptsächlich an:

  • das Erlangen von maximaler Transparenz gegenüber den Interessenträgern des Unternehmens;
  • das Entsprechen der berechtigten Erwartungen der Mitglieder;
  • Vermeidung jeder Art von schädlichen Tätigkeiten, die die Gläubiger benachteiligen;
  • das Vermeiden von Diskriminierung von Mitgliedern aufgrund von Geschlecht, Rasse, Sprache, Religion, Nationalität, politischen Meinungen, persönlichen und sozialen Bedingungen;
  • die Gewährleistung der vollen Teilnahme der Mitglieder bei der Ausübung der sozialen Tätigkeit und bei der Unternehmensführung.

In gleicher Weise verlangt die Cromaplast S.p.A. von ihren Mitgliedern die vollständige Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Bestimmungen.

6.2  Unternehmensinformationen

Cromaplast S.p.A. gewährleistet die Buchführung, die Vorbereitung und Erstellung von Abschlüssen, Berichten, Prospekten, sozialen Kommunikation im Allgemeinen und alles, was für den Betrieb erforderlich ist, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen, den Grundsätzen und den geltenden technischen Vorschriften.

Jeder Vorgang und jede Transaktion wird korrekt aufgezeichnet, autorisiert und auch durch computerisierte Systeme aufgezeichnet, um eine einfache buchhalterische Registrierung, die Identifizierung der verschiedenen Rechnungslegung und die genaue Rückverfolgung des Vorgangs zu ermöglichen, auch um die Wahrscheinlichkeit von Auslegungsfehlern zu minimieren.

6.3  Human Ressourcen

6.3.1  Auswahl des Personals

Die Bewertung und Auswahl des zu besetzenden Personals erfolgt auf der Grundlage der Übereinstimmung der Profile der Bewerber in Bezug auf die erwarteten Profile und die Bedürfnisse des Unternehmens, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Unparteilichkeit und Chancengleichheit für alle Beteiligten, unter Vermeidung jeglicher Form von Bevorzugung, Klientelwirtschaft oder Vetternwirtschaft.

6.3.2  Führung der Human Ressourcen

Jede Form der Diskriminierung von Personen ist verboten.

Alle Entscheidungen, die im Bereich der Personalführung und -entwicklung getroffen werden, basieren auf Erwägungen zu Leistungsprofilen und/oder im Einklang mit den erwarteten Profilen und den Mitarbeiterprofilen. Gleiches gilt für den Zugang auf die verschiedenen Rollen oder Positionen.

Bei der Führung von hierarchischen Beziehungen muss die Autorität fair und korrekt ausgeübt werden, wobei jeglicher Missbrauch zu vermeiden ist.

Missbrauch der Autorität besteht, als gebührende Handlung von einem Vorgesetzten Dienstleistungen, persönliche Gefälligkeiten und jegliches Verhalten zu verlangen, das einen Verstoß gegen diesen Kodex darstellt.

Die Humanressourcen werden in vollem Umfang valorisiert, indem mit den verfügbaren Mitteln ihre Entwicklung und ihr Wachstum gefördert wird.

Die entsprechenden Funktionen müssen daher:

  • die Auswahl, Einstellung, Schulung, Entlohnung und Führung der Mitarbeiter bzw. Kooperationspartner ohne jegliche Diskriminierung vorsehen;
  • ein Arbeitsumfeld schaffen, in welchem persönliche Eigenschaften keinen Anlass zur Diskriminierung geben;
  • Kriterien des Verdienstes, der Kompetenz und in jedem Fall streng professionelle Kriterien für jede Entscheidung hinsichtlich eines Mitarbeiters oder Kooperationspartners umsetzen;
  • allen Mitarbeitern und Kooperationspartnern ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten;
  • alle Mitarbeiter und Kooperationspartner über alle gesetzlichen, vertraglichen und behördlichen Bestimmungen sowie über alle Betriebs- und Sicherheitspraktiken informieren.

6.3.3  Gesundheit und Sicherheit

Cromaplast S.p.A. fördert und verbreitet die Sicherheitskultur, indem es das Bewusstsein für das Risikomanagement fördert, u.a. durch spezifische Schulungen, verantwortungsbewusstes Verhalten fördert und vor allem durch vorbeugende Maßnahmen die Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter und Kooperationspartner bewahrt

Alle Mitarbeiter und Partner müssen die Vorschriften und Verpflichtungen, die sich aus den einschlägigen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften ergeben, sowie die Einhaltung aller in internen Verfahren und Vorschriften vorgesehenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen gewissenhaft einhalten.

6.3.4  Informationsmanagement und Datenschutz

Der Schutz der Privatsphäre von Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern, Partnern, Geschäftsführern und Aktionären sowie die Vertraulichkeit von Informationen wird im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen geschützt, u.a. durch Betriebsstandards, die die erhaltenen Informationen und die entsprechenden Verarbeitungs- und Speichermethoden festlegen, wie im Dokument zur Sicherheitspolitik vorgesehen, an das sich alle Mitarbeiter gewissenhaft halten müssen. Jegliche Untersuchung der Ideen, Vorlieben, sexuellen Neigungen, des persönlichen Geschmacks, des Privatlebens und des Gesundheitszustandes von Personen ist ausgeschlossen.

Alle Whistleblowing-Informationen des Mitarbeiters werden an die Personalabteilung weitergegeben, die sie als vertrauliche Informationen verwahrt und verwaltet.

Das Unternehmen hat zudem geschlossene Meldekästen vorgesehen, in denen Anfragen von einzelnen Mitarbeitern entgegengenommen werden. Wenn solche Berichte die Geschäftskontinuität gefährden, wird ein Eskalationsverfahren an die Geschäftsleitung implementiert, um den Bericht zügig zu beseitigen.

6.4  Pflichten der Human Ressourcen

6.4.1  Auflagen in Bezug auf das Verhalten

Jeder Mitarbeiter, Geschäftsführer, Partner und Mitarbeiter in irgendeiner Funktion von Cromaplast S.p.A. ist verpflichtet, die im Ethikkodex enthaltenen Bestimmungen und die Referenzstandards für die im Rahmen seiner Funktion ausgeführten Tätigkeiten zu kennen, die sich aus dem Gesetz oder aus internen Verfahren und Vorschriften ergeben.

Jeder Angestellte, Geschäftsführer, Partner, Vertreter und Mitarbeiter in irgendeiner Funktion von Cromaplast S.p.A. muss zudem seine Verpflichtungen aus diesem Ethikkodex ausdrücklich akzeptieren, und zwar zum Zeitpunkt der Einrichtung des Arbeitsverhältnisses oder bei der ersten Verbreitung des Ethikkodex.

Insbesondere hat jeder die Verpflichtung:

  • Verhaltensweisen zu unterlassen, die den Bestimmungen des Verhaltenskodexes widersprechen;
  • sich im Falle von einer Klärung entsprechend der Anwendungsmodalität an ihren Vorgesetzten und betrieblichen Kontaktpersonen zu wenden;
  • Sofort den Vorgesetzten, betrieblichen Kontaktpersonen jede Mitteilung melden, die direkt oder von anderen in Bezug auf mögliche Verstöße oder einfache Bitten um Verstöße gemacht wurden;
  • mit den beauftragten Einrichtungen zusammenarbeiten, um mögliche Verstöße zu überprüfen;
  • alle Dritten, mit denen sie im Rahmen ihrer Arbeit in Kontakt kommen, angemessen über das Bestehen des Ethikkodexes und die darin enthaltenen Verpflichtungen und Auflagen für externe Parteien zu informieren;
  • die Einhaltung der Verpflichtungen, die unmittelbar ihre Tätigkeiten betreffen, einfordern;
  • im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch Dritte geeignete interne und externe Maßnahmen ergreifen, um die Bestimmungen des Verhaltenskodex einzuhalten.

6.4.2  Informationsmanagement

Mitarbeiter, Kooperationspartner, Geschäftsführer und Aktionäre sind verpflichtet, den Inhalt des Dokuments zur Sicherheitspolitik zu kennen und die Bestimmungen der Unternehmensrichtlinien zur Informationssicherheit umzusetzen, um deren Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit zu gewährleisten.

Es ist die Pflicht jedes Mitarbeiters, Kooperationspartners, Aktionärs, Geschäftsführers, die Vertraulichkeit zu gewährleisten, die die Umstände für jede Information erfordern, die er aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit gelernt hat.

In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass jeder, der aus irgendeinem Grund in den Besitz von Informationen gelangt, die für das Unternehmen von Interesse sind oder sich auf einen Stakeholder beziehen, diese Informationen vertraulich behandeln muss und sich in keiner Weise befugt fühlen darf, sie außerhalb der betrieblichen Zwecke, für die sie von der Unternehmensleitung genehmigt wurden, zu verbreiten oder zu verwenden.

6.4.3  Interessenkonflikte

Jeder Mitarbeiter, Kooperationspartner und Aktionär der Cromaplast S.p.A. ist verpflichtet, alle Situationen und alle Tätigkeiten zu vermeiden, bei denen ein Konflikt mit den Interessen des Unternehmens entstehen kann oder die seine Fähigkeit beeinträchtigen könnten, unparteiische Entscheidungen im besten Interesse des Unternehmens und in voller Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Ethikkodex zu treffen.

Jede Situation, die einen Interessenkonflikt darstellen oder zu einem solchen führen könnte, muss von jedem Mitarbeiter, Kooperationspartner, Geschäftsführer, Aktionär unverzüglich seinem Vorgesetzten oder der Kontaktperson des Unternehmens mitgeteilt werden.

Insbesondere sind alle Mitarbeiter, Kooperationspartner, Geschäftsführer und Aktionäre von Cromaplast S.p.A. verpflichtet, Interessenkonflikte zwischen persönlichen und familiären wirtschaftlichen Aktivitäten und den Aufgaben, die sie innerhalb der Struktur wahrnehmen, der sie angehören, zu vermeiden.

Als Beispiel, aber nicht erschöpfend, bestimmen folgende Situationen Interessenkonflikte:

  • Funktionen ausführen oder wirtschaftliche oder finanzielle Interessen gegenüber Lieferanten, Kunden, Wettbewerbern oder Geschäftspartnern von Cromaplast S.p.A. pflegen;
  • Nutzung der eigenen Position in der Gesellschaft oder der Informationen, die bei der Arbeit erhalten werden, die einen Konflikt zwischen den persönlichen Interessen und den Interessen der Gesellschaft darstellen können;
  • Arbeiten jeglicher Art mit Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern ausführen.
  • Akzeptieren oder Anbieten von Geld, Gefälligkeiten oder Vorteilen von Personen oder Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit Cromaplast S.p.A. haben oder beabsichtigen Geschäftsbeziehungen zu unterhalten.

6.4.4  Nutzung und Schutz von Vermögenswerten der Gesellschaft

Jeder Mitarbeiter, Kooperationspartner, Vertreter, Gesellschafter und Geschäftsführer der Cromaplast S.p.A. ist verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu handeln, um die dem Unternehmen gehörenden Vermögenswerte zu schützen, und zwar durch verantwortungsbewusstes Verhalten im Einklang mit den Betriebsabläufen, die zur Regelung ihrer Verwendung festgelegt wurden, wobei die Verwendung gegebenenfalls zudokumentieren ist.

Jeder Mitarbeiter, Kooperationspartner, Vertreter, Partner, Gesellschafter und Geschäftsführer von Cromaplast S.p.A. ist für den Schutz der ihm anvertrauten Ressourcen verantwortlich und hat die Pflicht, die entsprechenden Strukturen unverzüglich über Bedrohungen oder Ereignisse zu informieren, die dem Unternehmen oder seinen Vermögenswerten schaden.

Insbesondere müssen Mitarbeiter, Kooperationspartner, Gesellschafter und Geschäftsführer der Cromaplast S.p.A.:

  • unsachgemäße Verwendungen vermeiden, die zu unangemessenen Kosten, Schäden oder Leistungsminderungen führen können oder anderweitig im Widerspruch zum Interesse der Gesellschaft stehen;
  • bei der Nutzung der vom Unternehmen zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel (PCs, Festnetz- und Mobiltelefone, Netzanbindungstools usw.) alle erforderlichen Vorkehrungen treffen, die nützlich sind, um jede Form der Nutzung zu verhindern, die gegen das Gesetz und die internen Bestimmungen von Cromaplast S.p.A. verstößt. Bei Verwendung der betreffenden Mittel außerhalb der vertraglichen Zwecke ist eine formelle Genehmigung der Gesellschaft erforderlich;
  • Die Bestimmungen der Richtlinien, den D.P.S. und den internen Verfahren gewissenhaft umsetzen, um die Funktionalität, den Schutz und die Sicherheit der Informationssysteme, Geräte und Anlagen des Unternehmens nicht zu gefährden;
  • stets im Einklang mit den vom Gesetz und den internen Verfahren vorgesehenen Sicherheitsstandards arbeiten, um mögliche Schäden an Gegenständen, Personen oder der Umwelt zu vermeiden;
  • die Hinweise auf den Unternehmensschildern hinsichtlich des Zugriffs und der Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung strikt befolgen;
  • die im Besitz des Unternehmens befindlichen Vermögenswerte jeglicher Art und jeglichen Wertes in Übereinstimmung mit dem Gesetz, den internen Bestimmungen und den Grundsätzen dieses Ethikkodexes verwenden;
  • die Vermögenswerte des Unternehmens ausschließlich für Zwecke verwenden, die mit der Ausübung der Arbeitstätigkeit verbunden und maßgeblich sind; in jedem Fall ist es verboten, außer in den Fällen, in denen dies durch besondere Bestimmungen oder Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist, die Vermögenswerte durch Dritte oder an Dritte zu überlassen, auch nicht vorübergehend;
  • so arbeiten, dass das Risiko eines Diebstahls, einer Beschädigung oder einer anderen Bedrohung der zugewiesenen oder vorhandenen Vermögenswerte und Ressourcen so weit wie möglich reduziert wird, wobei die zuständigen Funktionen bei abnormalen Situationen unverzüglich zu informieren sind.

6.4.5  Geschenke, Freiexemplare und Begünstigungen

In den Geschäftsbeziehungen mit Stakeholdern sind jegliche Geschenke, Vorteile (sowohl direkt als auch indirekt), Präsente, Höflichkeitshandlungen und Bewirtungen verboten, es sei denn, sie sind von bescheidenem Wert, so dass sie das Image des Unternehmens nicht beeinträchtigen und nicht so ausgelegt werden können, dass sie auf die Erlangung einer Vorzugsbehandlung abzielen.

In jedem Fall dürfen Geschenke, Höflichkeitshandlungen und Bewirtungen nur von autorisierten Führungskräften des Unternehmens vorgenommen werden. Etwaige Patenschaften oder Spenden für wohltätige Zwecke werden vom Präsidenten oder von ausdrücklich dazu ermächtigten Personen abgewickelt.

Jeder Mitarbeiter, Kooperationspartner, Vertreter, Gesellschafter oder Geschäftsführer, der Geschenke oder eine Vorzugsbehandlung erhält/anbietet, die über die übliche Höflichkeit hinausgehen, muss unverzüglich seinen Vorgesetzten informieren. Dieser informiert unverzüglich die entsprechenden Stellen und/oder die zuständige Unternehmensfunktion, die nach einer vorläufigen Prüfung die geeigneten Maßnahmen ergreifen.

Die Beziehungen zu den Stakeholdern basiert auf Beziehungen von äußerster Klarheit, wobei Exzesse der gegenseitigen Abhängigkeit so weit wie möglich vermieden werden.

6.5  Kunden

6.5.1  Verhaltensweise gegenüber Kunden

Das Verhalten des Unternehmens gegenüber den Kunden basiert auf Verfügbarkeit, Respekt und Höflichkeit im Hinblick auf eine partnerschaftliche Beziehung und hohe Professionalität.

Cromaplast S.p.A. verfolgt seine Mission, indem es Qualitätsprodukte/-dienstleistungen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen und unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Bestimmungen anbietet und unter Einhaltung aller Vorschriften zum Schutz des lauteren Wettbewerbs.

Die Mitarbeiter, Kooperationspartner, Aktionäre und Geschäftsführer von Cromaplast S.p.A. sind verpflichtet:

  • mit Effizienz, Höflichkeit und Pünktlichkeit im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen qualitativ hochwertige Produkte oder Dienstleistungen zu liefern, die den angemessenen Erwartungen und Bedürfnissen des Kunden entsprechen;
  • bei Bedarf und in der von den Unternehmensrichtlinien vorgesehenen Art und Weise genaue und umfassende Informationen über die Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens bereitzustellen, damit der Kunde fundierte Entscheidungen treffen kann;
  • die Erwartungen der Kunden hinsichtlich Ehrlichkeit, Transparenz und vollständige Einhaltung der Gesetze und vertraglichen Vereinbarungen erfüllen;
  • sich an die Wahrheit in Werbemitteilungen oder anderen Kommunikationen halten.

6.6  Lieferanten

6.6.1  Wahl der Lieferanten und Auftragnehmer

Die Auswahl der Lieferanten und Auftragnehmer sowie die Festlegung der Einkaufsbedingungen erfolgen auf der Grundlage objektiver Parameter wie Qualität, Zweckmäßigkeit, Preis, Kapazität, Effizienz, Ethik und Einhaltung der Gesetze.

Für Cromaplast SpA gelten daher folgende Referenzanforderungen:

  • die Professionalität des Gesprächspartners;
  • die ordnungsgemäß dokumentierte Verfügbarkeit von Mitteln, einschließlich finanzieller Mittel, organisierter Strukturen, Entwurfsfähigkeiten und -ressourcen, Know-how usw.;
  • das Vorhandensein und die wirksame Umsetzung von Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltmanagementsystemen;
  • die Wahrung eines umweltfreundlichen Verhaltens;
  • die Aufrechterhaltung eines Verhaltens, das dem Image und dem guten Namen von Cromaplast S.p.A. nicht schadet.

In Vertrags-, Beschaffungs- und allgemein in Lieferbeziehungen für Waren und Dienstleistungen wird Cromaplast S.p.A.:

  • bei der Auswahl des Lieferanten die in den bestehenden Verfahren vorgesehenen Bewertungskriterien auf objektive und transparente Weise anwenden und vor der Auswahl die Unterlagen anfordern, die die technischen und beruflichen Fähigkeiten, die Erfüllung der beitragsrechtlichen und gesetzlichen Verpflichtungen sowie die Ausstattung in Bezug auf die technischen Geräte und die Sicherheit am Arbeitsplatz bescheinigt;
  • nicht ausschließen, dass sich jeder, der über die erforderlichen Voraussetzungen verfügt, um Aufträge konkurriert und bei der Auswahl der Kandidaten objektive und dokumentierbare Kriterien anwendet;
  • sicherstellen, dass bei jeder Ausschreibung oder Aufforderung zur Angebotsabgabe ein ausreichender Wettbewerb besteht; Ausnahmen müssen genehmigt und dokumentiert werden;
  • die im Vertrag festgelegten Bedingungen einhalten und deren vollständige Einhaltung im Laufe der Zeit prüfen;
  • einen offenen und ehrlichen Dialog mit den Lieferanten im Einklang mit guten Geschäftspraktiken pflegen;
  • die Einhaltung aller Verpflichtungen beachten und fordern, die durch die geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Umwelt, Sicherheit, öffentliches Beschaffungswesen, Beiträge und Steuerzahlungen im Zusammenhang mit Verträgen, Liefer- und Beschaffungsbeziehungen auferlegt werden;
  • die Übermittlung aller Informationen sicherstellen, die notwendig sind, um zu gewährleisten, dass die Dienstleistungen in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.

6.6.2  Schutz ethischer Aspekte bei den Lieferungen

Um die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen mit den entsprechenden ethisch-ökologischen Grundsätzen in Einklang zu bringen, kann Cromaplast S.p.A. für bestimmte Lieferungen soziale und/oder ökologische Anforderungen verlangen. Zu diesem Zweck können spezielle Klauseln in die einzelnen Verträge aufgenommen werden.

6.7  Umwelt und Sicherheit

Cromaplast S.p.A. hält das Thema zur Umwelt und Sicherheit der Arbeitnehmer für sehr wichtig.

Das Unternehmen berücksichtigt zu diesem Zweck den Umweltschutz und die Energieeffizienz bei der Führung der Unternehmensaktivitäten und verfolgt die Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Mitarbeiter, Kooperationspartner, Geschäftsführer und externe Dienstleister beteiligen sich im Rahmen ihrer Aufgaben am Prozess der Risikoprävention, des Umweltschutzes und der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für sich, ihre Kollegen und Dritte.

Cromaplast S.p.A. wird insbesondere auch durch die aktive Mitarbeit seiner Mitarbeiter, Kooperationspartner, Vertreter, Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner und externen Dienstleister:

  • alle angemessenen Initiativen fördern und implementieren, die darauf abzielen, Risiken zu minimieren und die Ursachen zu beseitigen, die die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährden könnten, wobei jede Form von Ausnahme oder Abweichung von den zu diesem Zweck festgelegten internen Verfahren ausgeschlossen ist;
  • kontinuierlich darauf achten, seine Umweltleistung zu verbessern, die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen zu pflegen;
  • mit seinen internen (z.B. Mitarbeiter) sowie externen Stakeholdern (z.B. Institutionen) zusammenarbeiten, um das Management von Profilen in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zu optimieren;
  • hohe Sicherheits- und Umweltschutzstandards im Einklang mit den geltenden Bestimmungen einhalten;
  • eine Politik der Verwendung von Produkten verfolgen, die mit dem Schutz der Umwelt und der Sicherheit der Arbeitnehmer vereinbar sind.
  • alle Informationen, Unterlagen und Bescheinigungen übermitteln und anfordern, die für die vollständige Einhaltung der vorgeschriebenen Vorschriften erforderlich sind, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz, den Umweltschutz und die ordnungsgemäße Verwaltung der Arbeitsbeziehungen.

Entscheidungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden vom Unternehmen auf der Grundlage bestimmter grundlegender Grundsätze und Kriterien getroffen, die in den einschlägigen internationalen und nationalen Bestimmungen und insbesondere im Gesetzesdekret 81/2008 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen festgelegt sind. Diese Grundsätze und Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Risiken vermeiden;
  • Risiken bewerten, die nicht vermieden werden können;
  • Risiken an der Quelle bekämpfen;
  • Anpassung der Arbeit an den Menschen, z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Auswahl von Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden;
  • den Stand der Technik berücksichtigen;
  • Das ersetzen, was gefährlich ist, durch etwas, das nicht oder weniger gefährlich ist;
  • Planung der Prävention mit dem Ziel eines kohärenten Komplexes, der Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und den Einfluss von Faktoren der Arbeitsumgebung;
  • kollektive Schutzmaßnahmen Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen geben;
  • den Arbeitnehmern angemessene Anweisungen geben;
  • ein akkurates System von Schulungen und Informationen an und von Mitarbeitern, Kooperationspartnern, Vertretern, Aktionären, Geschäftsführern, Körperschaften, Partnern, Auftragnehmern und Lieferanten im Allgemeinen vorbereiten;
  • in jedem Fall die Ergreifung aller Maßnahmen gewährleisten, die nach der besonderen Art der Arbeit, der Erfahrung und der Technik erforderlich sind, um die körperliche Unversehrtheit und die moralische Persönlichkeit der Arbeitnehmer zu schützen.

6.8  Allgemeinheit

Cromaplast S.p.A. ist sich der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf den Referenzkontext, auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung und auf das allgemeine Wohlergehen der Gemeinschaft bewusst und achtet bei seiner Arbeit darauf, deren Interessen in Einklang zu bringen

Cromaplast S.p.A. ist der Ansicht, dass der Dialog mit den Stakeholdern von strategischer Bedeutung für die korrekte Entwicklung seines Geschäfts ist, und errichtet nach Möglichkeit einen stabilen Dialogkanal mit den Verbänden, die ihre Stakeholder vertreten, um im gegenseitigen Interesse zusammenzuarbeiten.

6.8.1  Beziehungen zu öffentlichen Einrichtungen

Die Beziehungen zu lokalen, nationalen und internationalen öffentlichen Einrichtungen sind ausschließlich den ihnen übertragenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten vorbehalten.

Cromaplast S.p.A. verpflichtet sich, ohne jegliche Diskriminierung stabile Kommunikationskanäle mit allen institutionellen Stakeholdern auf lokaler, nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu errichten.

Diese Beziehungen müssen sich an Kriterien maximaler Transparenz und Korrektheit, Genauigkeit und Konsistenz orientieren, wobei geheime Absprachen zu vermeiden sind.

6.8.2  Beziehungen zu politischen und gewerkschaftlichen Organisationen

Cromaplast S.p.A. leistet keine Beiträge an Parteien, Bewegungen, Komitees und politische sowie gewerkschaftliche Organisationen, deren Vertreter sowie Kandidaten.

6.8.3  Beziehungen zu gemeinnützigen Organisationen

Cromaplast S.p.A. begrüßt und unterstützt soziale und kulturelle Initiativen, die auf die Förderung des Einzelnen und die Verbesserung der Lebensqualität abzielen, und unterstützt diese gegebenenfalls, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Unternehmensleitung.

6.8.4  Beziehungen zu den Massenmedien und Verbreitung von Informationen

Die Beziehungen zur Presse, zu den Medien und zu den Informationen und zu externen Gesprächspartnern im Allgemeinen dürfen nur von Personen wahrgenommen werden, die gemäß den von der Gesellschaft angewandten Verfahren und Strategien ausdrücklich dazu ermächtigt sind.

Die Kommunikation nach außen folgt den Leitprinzipien zur Wahrheit, Korrektheit, Transparenz, Umsicht und zielt darauf ab, das Wissen über Unternehmenspolitiken, Programme und Projekte des Unternehmens zu fördern.

Die Beziehungen zu den Massenmedien beruhen auf diesem Grundsatz und sind ausschließlich dem Vorstand vorbehalten, der sie in Übereinstimmung mit den von der Gesellschaft verfolgten Grundsätzen führt.

Mitarbeiter, Geschäftsführer und Mitglieder können ohne Zustimmung des Vorstands keine Informationen bereitstellen oder sich verpflichten, diese bereitzustellen.

In keiner Weise oder Form dürfen Mitarbeiter, Kooperationspartner, Vertreter sowie Geschäftsführer Zahlungen, Geschenke oder andere Vorteile anbieten, die darauf abzielen, die berufliche Tätigkeit von Funktionen in Massenmedien zu beeinflussen, oder die vernünftigerweise als solche interpretiert werden könnten.

6.9  Öffentliche Verwaltung

Beziehungen, die sich auf die Tätigkeit des Unternehmens beziehen, mit Beamten oder Vertretern des öffentlichen Dienstes (die im Auftrag der zentralen und regionalen öffentlichen Verwaltung oder der gesetzgebenden Körperschaften der Gemeinschaftsinstitutionen, der internationalen öffentlichen Organisationen und eines ausländischen Staates arbeiten), mit der Justiz, mit den öffentlichen Aufsichtsbehörden und mit anderen unabhängigen Behörden sowie mit privaten Partnern, Konzessionsnehmern eines öffentlichen Dienstes müssen in absoluter und strikter Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften, die im Verhaltenskodex dargelegt werden, durchgeführt und verwaltet werden, um die Integrität und den Ruf beider Parteien nicht zu gefährden. Zu diesem Zweck ist das Eingehen von Verpflichtungen mit öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Institutionen ausschließlich den ernannten und bevollmächtigten Funktionen vorbehalten, die diese unter Einhaltung der Gesetze und der Grundsätze des Ethikkodexes ausführen.

Cromaplast S.p.A. verbietet seinen Mitarbeitern, Partnern, Geschäftsführern oder Vertretern und ganz allgemein allen Personen im eigenen Interesse oder im eigenen Namen Geld, Geschenke, Waren, Dienstleistungen, Vergünstigungen oder Gefälligkeiten anzunehmen, zu versprechen oder anzubieten, die (auch im Hinblick auf Beschäftigungsmöglichkeiten) in Bezug auf die Beziehungen zu Amtsträgern, Verantwortlichen des öffentlichen Dienstes oder Arbeitnehmern der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen oder anderer öffentlicher Einrichtungen oder private Parteien unterhalten werden, um ihre Entscheidungen hinsichtlich einer vorteilhafteren Behandlung oder unrechtmäßige Leistung oder für einen anderen Zweck zu beeinflussen.

Jeder Mitarbeiter, Kooperationspartner, Vertreter, Geschäftsführer, der direkt oder indirekt Forderungen oder Angebote von Geld oder Gefälligkeiten jeglicher Art (einschließlich z.B. Geschenken von geringem Wert) erhält, die in unzulässiger Weise an eine Person oder Personen gerichtet werden, die im Namen von Cromaplast S.p.A. im Rahmen der Beziehungen zu Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes oder allgemein zu Angestellten der öffentlichen Verwaltung (in Italien oder im Ausland) oder anderer öffentlicher Einrichtungen bzw. zu privaten Parteien (in Italien oder im Ausland) tätig sind, muss dies unverzüglich der zuständigen internen Stelle melden, damit die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden.

Alle Beziehungen zu staatlichen oder internationalen Institutionen entfällt daher ausschließlich auf Kommunikationsformen, die entwickelt wurden, um die Tätigkeit von Cromaplast S.p.a. Deutlich zu machen, um auf Anfragen durch die Gewerkschaften (Anfragen oder Nachfragen) zur Position des Unternehmens zu entsprechenden Themen Stellung zu nehmen.

6.9.1  Finanzierungsmanagement

Bei der Beantragung und Verwaltung von Subventionen, Beiträgen und Finanzierungen jeglicher Art, die vom Staat, von anderen öffentlichen Einrichtungen oder von der Europäischen Union erhalten werden, verlangt Cromaplast S.p.A. von seinen Mitarbeitern, Kooperationspartnern und Geschäftsführern die Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Transparenz und Korrektheit.

Zu diesem Zweck müssen Cromaplast S.p.A. und seine Mitarbeiter, Kooperationspartner, Geschäftsführern sowie Vertreter in jeglicher Funktion:

  • ohne jegliche Diskriminierung über die dafür vorgesehenen Kommunikationskanäle mit institutionellen Gesprächspartnern auf nationaler und internationaler, gemeinschaftlicher und territorialer Ebene arbeiten;
  • die Interessen und Positionen des Unternehmens auf transparente, rigorose und konsistente Weise vertreten und dabei Verhaltensweisen von kollusivem Charakter vermeiden;
  • die Fälschung und/oder Veränderung von Berichten oder dokumentarischen Daten vermeiden, um einen unangemessenen Vorteil oder einen anderen Nutzen für das Unternehmen zu erlangen, sowie die Verwendung von öffentlichen Mitteln für andere Zwecke als die, für die sie erhalten wurden, vermeiden;
  • gewissenhafte Prüfung der in den Erklärungen an öffentliche Stellen enthaltenen Daten;

In jedem Fall verpflichten sich Cromaplast S.p.A. und ihre Mitarbeiter, Angestellten, Gesellschafter und Geschäftsführern, jede Information über ein Verhalten zu melden, das den oben genannten Grundsätzen zuwiderläuft, von dem sie Kenntnis erlangen, auch wenn es von Konkurrenten und/oder Partnern ausgeübt wird.


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